Kunst braucht Freunde
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Der Freundeskreis Kunsthaus Dahlem – Bernhard Heiliger e. V. fördert das Kunsthaus Dahlem seit seiner Gründung im Jahr 2015. Mit ihren Beiträgen und Spenden unterstützen seine Mitglieder alle Aktivitäten des Hauses. Sie tragen wesentlich dazu bei, das Kunsthaus und seinen Skulpturengarten als einen vielseitigen und lebendigen Ort zu gestalten.
Werden Sie Mitglied in unserem Freundeskreis und helfen auch Sie dem Kunsthaus Dahlem, seinen Platz in der Berliner Museumslandschaft zu erhalten und weiter auszubauen. Das Kunsthaus Dahlem ist als einziger Ausstellungsort in Berlin der deutschen Nachkriegsmoderne gewidmet. Gleichzeitig bemüht es sich um eine kritische Aufarbeitung der NS-Zeit und setzt sich mit der frühen Bau- und Nutzungsgeschichte als Atelier des Bildhauers Arno Breker auseinander.
Für sein Programm benötigt das Kunsthaus Dahlem Freund:innen und Förder:innen, welche die Begeisterung für diesen einmaligen Ort teilen. Unterstützt werden Ausstellungen und Publikationen, Veranstaltungen und Bildungsprojekte.
Die Mitglieder verbindet nicht nur bürgerschaftliches Engagement und ein gemeinsames Ziel, sondern auch ein lebendiges Interesse für die Kunst. Der Freundeskreis bietet daher ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm an. Dieses umfasst exklusive Führungen, Atelierbesuche, Tagesausflüge und Kunstreisen und viele andere spannende Aktivitäten.
7 gute Gründe für eine Mitgliedschaft im Freundeskreis
- Sie gehören einem Kreis von Kunstfreund:innen und Förder:innen an und nehmen an einem lebendigen Austausch über Fragen der Kunst und Kultur teil.
- Sie werden regelmäßig über Aktivitäten, Veranstaltungen und Ausstellungen des Kunsthaus Dahlem informiert.
- Sie haben freien Eintritt zu allen Ausstellungen.
- Sie nehmen zu vergünstigten Konditionen an Veranstaltungen des Kunsthaus Dahlem teil.
- Sie erhalten ausgewählte Publikationen des Hauses zum Vorzugspreis.
- Sie können am exklusiven Veranstaltungsprogramm des Freundeskreises mit Führungen, Veranstaltungen und Exkursionen teilnehmen.
- Ihr Jahresbeitrag und anderweitige Geld- und Sachzuwendungen sind steuerlich absetzbar.